
Maut-Skandal: Ex-Minister Scheuer kommt vor Gericht – Ministerium zahlt den Anwalt

Heute muß man an Spahn und die Maskenaffäre denken, wenn das Stichwort Minister und Steuerverschwendung fällt. Aber er war beileibe nicht der erste. Im Jahr 2018 gab es den Maut-Skandal; der zuständige Minister wird demnächst erstmals vor Gericht stehen. Aber nicht wegen der 300 Millionen, die sein Handeln damals die Steuerzahler gekostet hat. Auf eine Klage gegen den Minister aus diesem Grund wurde wegen zu geringer Erfolgsaussichten verzichtet. Was Andreas Scheuer, der 2018 Verkehrsminister war, nun vorgeworfen wird, ist uneidliche Falschaussage.
Gegenstand dieser Falschaussage ist der Ablauf beim Abschluss der Verträge über die PKW-Maut 2018. Einer Idee von Horst Seehofer folgend, sollte eine PKW-Maut eingeführt werden, die ausländische Nutzer deutscher Autobahnen belastet, aber nicht inländische. Die Logik dahinter war, dass die inländischen ja über ihre Steuern zur Finanzierung beigetragen haben, ausländische Autofahrer aber nicht. Schon vor dem Beschluss über diese Maut war Teil der Debatte, dass eine derartige Regelung europarechtlich nicht standhalten könne.

Tatsächlich gab es 2019 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das diese Maut wegen Diskriminierung der ausländischen Fahrer für unzulässig erklärte. Die Firmen, die die Maut eintreiben sollten, verlangten daraufhin Schadensersatz für entgangene Einnahmen.
Was dann letztlich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss auslöste, war die 2018 im Spiegel erschienene Aussage zweier Vertreter eben dieser Vertragspartner, sie hätten dem Verkehrsminister vor der Unterzeichnung der Verträge das Angebot gemacht, mit dem Abschluss bis nach einem Urteil des EuGH zu warten. Scheuer habe das ausgeschlagen, was sie sehr gewundert habe.
Im Untersuchungsausschuss des Bundestags dazu, mittlerweile im Jahr 2020, erklärte Scheuer, er könne sich an ein derartiges Angebot nicht erinnern. Ein Jahr zuvor, 2019, hatte er im Bundestag auf Rückfragen von Abgeordneten erklärt, es habe nie ein derartiges Angebot gegeben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass es sich um eine Falschaussage handelt – schließlich sei der Vorgang an sich außergewöhnlich. Die Anklage wird von zahlreichen Zeugenaussagen unterstützt.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Ex-Minister eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Allerdings wäre es ein Novum, käme es tatsächlich zu einer Verurteilung. Schließlich sind Gedächtnislücken dieser Art bei deutschen Politikern Alltag, begonnen mit dem großen Vorbild, einem anderen CSU-Minister, Friedrich Zimmermann, der sich Anfang der 1960er auf eine Gedächtnislücke wegen Unterzuckerung berief. Jahrzehntelang blieb dieser "Jagdschein" ein geflügeltes Wort, wo immer er auftauchte, was ihn nicht davon abhielt, unter Helmut Kohl erst Innenminister und dann Verkehrsminister zu werden.
Oder auch der letzte Bundeskanzler Olaf Scholz, dessen Gedächtnis im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, bei dem Milliarden an Milliardäre verschenkt wurden, erstaunlich unzulänglich war. Einzige Ausnahme bisher war der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel, der 330 Millionen beim Ausbau des Nürburgrings versenkte und 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Da allerdings ging es da nicht nur um Falschaussage, sondern auch um Untreue. Der eigentliche Vorfall lag zu diesem Zeitpunkt übrigens bereits 11 Jahre zurück, er stammte aus dem Jahr 2009.
Auch bezüglich der durch die Klage ausgelösten Kosten wird Scheuer sich keine Sorgen machen müssen – wie der Spiegel berichtet, will das Verkehrsministerium die Anwaltskosten übernehmen. Praktischerweise untersteht das Haus derzeit wieder einem CDU-Minister.
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